Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutzsystem

An unsere interne Meldestelle hinweis@froli.com können Sie Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz melden. Mit einer Meldung, die hinreichend konkrete Angaben enthält, leisten Sie einen Beitrag zur Vermeidung, Aufdeckung und Beseitigung von Fehlern in unserem Unternehmen. Wir nehmen die Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern ernst und versichern, dass hinweisgebende Personen keine benachteiligenden Maßnahmen aufgrund oder nach einer berechtigten Meldung befürchten müssen. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet einen umfassenden Schutz, den wir sehr ernst nehmen.

Welche Sachverhalte können gemeldet werden?

Erfasst werden Verstöße durch Handlungen und/oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit, die eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient sowie sonstige Rechtsverstöße gegen Bundes- Landes- oder EU-Recht. Umfasst sind unter anderem die Meldung von Informationen zu insbesondere Verstößen betreffend Geldwäsche, Pro-duktsicherheit, Datenschutz, Sicherheit in der Informationstechnik, u.a. Diese Aufzäh-lung ist nicht abschließend. 
Meldungen über rein privates Fehlverhalten, von dem der Hinweisgeber im Zusammen-hang mit seiner beruflichen Tätigkeit erfährt, sind hingegen nicht geschützt. Bitte beach-ten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG).

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